IHRA verabschiedet eine Arbeitsdefinition Antiziganismus

Anlässlich der Annahme der Arbeitsdefinition Antiziganismus innerhalb der Internationalen Allianz zum Holocaust-Gedenken (IHRA) sagte der Staatsminister für Europa im Auswärtigen Amt, Michael Roth am 08.10.2020:

„Der zunehmenden Ausgrenzung und Diskriminierung von Sinti und Roma dürfen wir nicht tatenlos zusehen. Als deutscher Vorsitz der IHRA haben wir uns für die Annahme einer Arbeitsdefinition von Antiziganismus eingesetzt, um international auf diesen eklatanten Missstand aufmerksam zu machen und ein praktisches Instrument zu schaffen, um Antiziganismus zu erkennen. In dieser Woche hat die EU-Kommission bereits einen neuen EU-Rahmen für Gleichheit, Inklusion und Teilhabe der Roma vorgestellt, in der Antiziganismusbekämpfung als Querschnittsthema fest verankert ist. Mit der nun vorliegenden Definition können wir auch in unserer EU-Ratspräsidentschaft den Kampf gegen Antiziganismus weiter stärken.“

Hintergrund:

Die Internationale Allianz zum Holocaust-Gedenken (International Holocaust Remembrance Alliance, IHRA) ist mit 34 Mitgliedsstaaten die führende internationale Institution für Bildung, Erinnerung und Forschung im Bereich des Holocausts. Seit März 2020 hat Deutschland den jährlich wechselnden Vorsitz der IHRA inne. Die Annahme einer rechtlich nicht bindenden Arbeitsdefinition war ein Kernziel der deutschen IHRA-Präsidentschaft. Damit soll politische Aufmerksamkeit auf das Thema gelenkt und eine international anerkannte Grundlage für die Bekämpfung von Antiziganismus geschaffen werden. Die IHRA-Mitgliedstaaten hatten im Januar 2020 auf Ministerebene unterstrichen „dass die mangelnde Anerkennung dieses Völkermordes zu den Vorurteilen und zur Diskriminierung beigetragen hat, unter denen viele Sinti und Roma heute noch leiden“ und sich daher zu verstärkten Engagement verpflichtet.
Die Arbeitsdefinition soll helfen, das Phänomen und die ihm zugrundeliegenden Muster leichter zu erkennen und dagegen vorzugehen. Hierfür umfasst die Arbeitsdefinition konkrete Beispiele, die alltäglichen Antiziganismus im gesellschaftlichen Zusammenleben sichtbar machen. Die IHRA hat bereits 2013 eine Arbeitsdefinition von Holocaust-Leugnung und Verfälschung und 2016 eine Arbeitsdefinition von Antisemitismus angenommen. Inzwischen wurden diese Arbeitsdefinitionen von den Mitgliedstaaten, internationalen Organisationen und zivilgesellschaftlichen Verbänden anerkannt und praktisch angewandt.