Schutz vor Antisemitismus und Antiziganismus erhalten Verfassungsrang im Saarland

Der Landtag des Saarlandes hat am 17. September 2025 die Aufnahme des Schutzes vor Antiziganismus und Antisemitismus in die saarländische Landesverfassung auf den Weg gebracht. In deren Begründung heißt es: „Mit der Aufnahme einer Staatszielbestimmung zum Schutz vor Antisemitismus und Antiziganismus werden sämtliche Träger hoheitlicher Gewalt verpflichtet, diesen Erscheinungsformen entschieden entgegenzutreten.“

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