Der Landtag des Saarlandes hat am 17. September 2025 die Aufnahme des Schutzes vor Antiziganismus und Antisemitismus in die saarländische Landesverfassung auf den Weg gebracht. In deren Begründung heißt es: „Mit der Aufnahme einer Staatszielbestimmung zum Schutz vor Antisemitismus und Antiziganismus werden sämtliche Träger hoheitlicher Gewalt verpflichtet, diesen Erscheinungsformen entschieden entgegenzutreten.“