Die Sintezza und Aktivistin Kelly Laubinger hat gegen den Betreiber eines Fitnessstudios in Neumünster geklagt, weil dieses ihren Antrag auf Mitgliedschaft abgelehnt hatte mit nicht zutreffenden Begründungen zur angeblichen Auslastungskapazität aufgrund der geltenden Corona-Verordnung bis hin zum Hausrecht. Zeitgleich warb jedoch das Studio massiv um neue Mitglieder. Auch wurden Freundinnen ohne Probleme Beitrittsformulare ausgehändigt.
Sie vermutete zu Recht eine Diskriminierung allein aufgrund ihres unter Sinti und Roma verbreiteten Familiennamens. Laubinger, die Vorsitzende der Bundesvereinigung der Sinti und Roma und Mitglied bei der GfA ist, hat vor dem Zivilgericht geklagt und am 18.11.2022 Recht bekommen. Die Amtsrichterin bestätigte, dass es sich um einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz handelte und sprach Laubinger eine Entschädigungssumme von 1000 € zu.